Aktuelle Kilometergeld Österreich: So berechnen Sie richtig

Das Kilometergeld in Österreich ist eine steuerfreie Pauschale, die die Kosten für die Nutzung des privaten Fahrzeugs bei beruflichen Fahrten abdeckt. Es ermöglicht Arbeitnehmern und Selbstständigen, Fahrtkosten unkompliziert abzurechnen, ohne einzelne Ausgaben nachweisen zu müssen. In diesem Artikel erfahren

Sie die aktuellen Kilometergeldsätze, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie das Kilometergeld korrekt berechnen, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Was ist das Kilometergeld?

Das Kilometergeld ist eine steuerfreie Pauschale in Österreich, die die Nutzung des privaten Fahrzeugs für berufliche Fahrten abdeckt. Es dient dazu, die anfallenden Kosten wie Treibstoff, Wartung, Versicherung, Abnutzung und sogar die Anschaffungskosten des Fahrzeugs pauschal zu entschädigen, ohne dass einzelne Belege eingereicht werden müssen.

Die Abrechnung erfolgt pro gefahrenem Kilometer und ermöglicht es Arbeitnehmern und Selbstständigen, die entstandenen Fahrtkosten unkompliziert bei ihrem Arbeitgeber oder im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Damit bietet das Kilometergeld eine transparente und einfache Möglichkeit, beruflich bedingte Fahrtkosten steuerfrei zurückzuerhalten.

👉 Wichtig: Das Kilometergeld gilt ausschließlich für berufliche Fahrten, die mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt werden, und nicht für die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte – hierfür gibt es das sogenannte Pendlerpauschale.

Aktuelle Kilometergeldsätze ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Österreich neue Kilometergeldsätze, die die Nutzung privater Fahrzeuge für berufliche Fahrten finanziell attraktiver machen. Die Anpassung der Sätze berücksichtigt die gestiegenen Betriebskosten und soll Arbeitnehmern und Selbstständigen eine faire Entschädigung für die Nutzung ihrer Fahrzeuge bieten.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Kilometergeldsätze für verschiedene Fortbewegungsmittel:

Tabelle: Kilometergeldsätze

FortbewegungsmittelKilometergeld pro km
PKW/Kombi0,50 €
Motorrad0,50 €
Fahrrad/E-Bike0,50 €
Mitfahrer0,15 € zusätzlich

👉 Hinweis: Das Kilometergeld ist steuerfrei und deckt alle Kosten der Fahrzeugnutzung wie Treibstoff, Wartung, Versicherung und Abnutzung ab. Der zusätzliche Satz für Mitfahrer gilt pro Person und Kilometer, wenn diese im Rahmen einer beruflichen Fahrt mitgenommen werden.

Beispiele zur Berechnung:

  1. Dienstfahrt mit dem PKW:
    Ein Arbeitnehmer fährt mit seinem Auto 100 km für eine Dienstreise. Bei einem Satz von 0,50 € pro Kilometer erhält er 50 € Kilometergeld steuerfrei.
  2. Mitnahme von Kollegen:
    Bei einer gemeinsamen Dienstfahrt mit zwei Kollegen auf einer Strecke von 100 km erhöht sich das Kilometergeld um 0,30 € pro Kilometer (2 Mitfahrer x 0,15 €). Damit erhält der Fahrer insgesamt 80 € Kilometergeld (50 € + 30 €).
  3. Dienstfahrt mit dem Fahrrad:
    Eine Arbeitnehmerin nutzt ihr E-Bike für eine 10 km lange Dienstfahrt. Sie erhält dafür 5 € Kilometergeld steuerfrei (10 km x 0,50 €).

Fazit: Die neuen Kilometergeldsätze ab 2025 erleichtern die Abrechnung von Fahrtkosten erheblich und sorgen für eine faire Entschädigung der Fahrzeugnutzer. Wer die geltenden Sätze kennt und die Fahrten korrekt dokumentiert, kann steuerfrei profitieren. 💡

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Um das Kilometergeld in Österreich steuerfrei zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die Art der Fahrt, die Nutzung eines privaten Fahrzeugs sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der Fahrten. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Bedingungen im Detail.


Dienstreise

Als Dienstreise gelten beruflich bedingte Fahrten, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte erfolgen. Dazu zählen insbesondere:

  • Kundentermine: Fahrten zu Kunden oder Geschäftspartnern.
  • Dienstreisen zu Filialen: Fahrten zwischen verschiedenen Standorten des Arbeitgebers.
  • Externe Schulungen: Fahrten zu Fortbildungen oder Seminaren, die nicht am regulären Arbeitsort stattfinden.

👉 Wichtig: Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte gelten nicht als Dienstreisen und sind daher nicht mit dem Kilometergeld abrechenbar. Hierfür gibt es das sogenannte Pendlerpauschale.


Privates Fahrzeug

Das Kilometergeld wird ausschließlich für die Nutzung privater Fahrzeuge gewährt, die für berufliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen:

  • Eigener PKW oder Kombi: Auch Fahrzeuge, die von Ehepartnern oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen genutzt werden, fallen darunter.
  • Motorrad: Fahrten mit dem privaten Motorrad sind ebenfalls abgedeckt.
  • Fahrrad oder E-Bike: Auch umweltfreundliche Alternativen wie Fahrräder und E-Bikes werden berücksichtigt.

👉 Wichtig: Für Dienstfahrzeuge des Arbeitgebers oder geleaste Fahrzeuge kann kein Kilometergeld beansprucht werden, da hier die Betriebskosten bereits vom Arbeitgeber übernommen werden.


Nachweispflicht

Damit das Kilometergeld steuerfrei erstattet wird, ist eine ordnungsgemäße Dokumentation der Fahrten erforderlich. Dazu gehört:

  1. Fahrtenbuch führen:
    • Ein Fahrtenbuch muss Datum, Zweck der Fahrt, Ausgangs- und Zielort sowie die zurückgelegte Strecke enthalten.
    • Alternativ können auch elektronische Fahrtenbücher verwendet werden, die die Anforderungen des Finanzamts erfüllen.
  2. Abrechnung beim Arbeitgeber:
    • Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich durch Einreichen des Fahrtenbuchs beim Arbeitgeber.
    • Selbstständige machen die Fahrtkosten in ihrer Steuererklärung geltend.
  3. Keine Doppelabrechnung:
    • Das Kilometergeld kann nicht zusätzlich zu tatsächlichen Kosten wie Treibstoff, Reparaturen oder Versicherungen geltend gemacht werden, da es bereits alle Betriebskosten abdeckt.

👉 Tipp: Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation der Fahrten ist entscheidend, um Probleme bei der steuerlichen Anerkennung zu vermeiden.


Berechnung des Kilometergeldes

Die Berechnung des Kilometergeldes in Österreich ist denkbar einfach, da es sich um eine Pauschale pro gefahrenem Kilometer handelt. Abhängig vom genutzten Fortbewegungsmittel erhalten Sie einen festen Betrag pro Kilometer steuerfrei erstattet. Im Folgenden erklären wir die Berechnung im Detail und geben praktische Beispiele, damit Sie Ihre Fahrtkosten korrekt abrechnen können.


So berechnen Sie das Kilometergeld:

Die Formel für die Berechnung lautet:

Gefahrene Kilometer × Kilometergeldsatz pro km = Erstattungsbetrag

Aktuelle Kilometergeldsätze ab 2025:

FortbewegungsmittelKilometergeld pro km
PKW/Kombi0,50 €
Motorrad0,50 €
Fahrrad/E-Bike0,50 €
Mitfahrer0,15 € zusätzlich

Beispiele zur Berechnung des Kilometergeldes:

Beispiel 1: Dienstfahrt mit dem PKW
Ein Arbeitnehmer fährt mit seinem PKW 100 km für eine Dienstreise. Der Kilometergeldsatz für PKW beträgt 0,50 € pro Kilometer.

Berechnung:
100 km × 0,50 € = 50 € Kilometergeld

👉 Ergebnis: Der Arbeitnehmer erhält für diese Fahrt 50 € steuerfrei erstattet.


Beispiel 2: Dienstfahrt mit dem Fahrrad
Eine Arbeitnehmerin nutzt ihr Fahrrad für eine 10 km lange Dienstfahrt. Der Satz für Fahrräder beträgt ebenfalls 0,50 € pro Kilometer.

Berechnung:
10 km × 0,50 € = 5 € Kilometergeld

👉 Ergebnis: Die Arbeitnehmerin erhält 5 € steuerfrei für diese Fahrt.


Beispiel 3: Dienstfahrt mit Mitfahrern
Ein Arbeitnehmer fährt 50 km mit dem PKW zu einem Kundentermin und nimmt zwei Kollegen mit. Der Kilometergeldsatz beträgt 0,50 € pro km für den Fahrer und zusätzlich 0,15 € pro km und Mitfahrer.

Berechnung:

  • Grundbetrag: 50 km × 0,50 € = 25 €
  • Mitfahrer: 50 km × 0,15 € × 2 Mitfahrer = 15 €
  • Gesamtbetrag: 25 € + 15 € = 40 € Kilometergeld

👉 Ergebnis: Der Fahrer erhält insgesamt 40 € steuerfrei.


Häufige Fehler bei der Berechnung:

  1. Tägliche Pendelfahrten abrechnen:
    • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht mit dem Kilometergeld abrechenbar. Hierfür gilt das Pendlerpauschale.
  2. Doppelabrechnung vermeiden:
    • Neben dem Kilometergeld dürfen keine weiteren Kosten wie Treibstoff oder Reparaturen geltend gemacht werden, da das Kilometergeld bereits alle Betriebskosten abdeckt.
  3. Falsche Dokumentation:
    • Ohne ein korrekt geführtes Fahrtenbuch kann das Finanzamt die steuerfreie Erstattung ablehnen.