Das §57a-Pickerl ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, die sicherstellt, dass Fahrzeuge den technischen und umweltrechtlichen Anforderungen entsprechen. Wer mit einem abgelaufenen Pickerl unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung und möglicherweise sogar ein Fahrverbot.
Besonders kritisch wird es, wenn das Pickerl bereits seit mehr als 4 Monaten abgelaufen ist. Die in Österreich gewährte Toleranzfrist von maximal 4 Monaten erlaubt es Fahrzeughaltern, das Pickerl ohne unmittelbare Strafe zu erneuern. Doch nach Ablauf dieser Frist drohen strengere Konsequenzen – sowohl im Inland als auch im Ausland.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Welche Strafen drohen, was das für die Versicherung bedeutet, und welche Schritte notwendig sind, um das Pickerl wieder zu erhalten.
Gesetzliche Regelungen und Toleranzfristen
Intervalle der §57a-Begutachtung
Die §57a-Begutachtung ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung für Kraftfahrzeuge in Österreich. Die Fristen für diese Überprüfung folgen der sogenannten 3-2-1-Regel, die je nach Alter des Fahrzeugs unterschiedlich ausfällt:
- Neuwagen: Erstbegutachtung nach drei Jahren
- Danach: Zweite Begutachtung nach zwei Jahren
- Ab dem fünften Jahr: Jährliche Begutachtung
Diese Intervalle gelten für die meisten Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Schwerere Fahrzeuge sowie gewerblich genutzte Fahrzeuge (z. B. Taxis, Mietwagen, LKWs) unterliegen oft jährlichen Überprüfungen von Anfang an.
Toleranzen vor und nach dem Fälligkeitsdatum
- Das Pickerl kann bis zu einem Monat vor dem offiziellen Fälligkeitsdatum erneuert werden, ohne dass sich das Ablaufdatum des neuen Pickerls verändert.
- Nach Ablaufdatum gibt es in Österreich eine Toleranzfrist von maximal 4 Monaten, innerhalb derer das Fahrzeug weiter benutzt werden darf, solange keine schwerwiegenden Mängel vorliegen.
- Diese Regelung wird jedoch nicht in allen Ländern anerkannt, was besonders bei Fahrten ins Ausland zu Problemen führen kann.
Toleranzfrist von 4 Monaten
Laut österreichischer Gesetzgebung (§57a KFG) gilt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine Toleranzfrist von bis zu 4 Monaten nach Ablauf des Pickerls. Innerhalb dieser Frist dürfen Fahrzeughalter weiterhin fahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Diese Frist dient dazu, Fahrzeugbesitzern genügend Zeit zu geben, einen geeigneten Termin für die Begutachtung zu finden.
Wichtige Punkte zur Toleranzfrist:
✅ Die Frist gilt nur innerhalb Österreichs – im Ausland kann bereits mit einem abgelaufenen Pickerl eine Strafe verhängt werden.
✅ Fahrzeuge mit offensichtlichen oder sicherheitsrelevanten Mängeln dürfen trotz Toleranzfrist nicht gefahren werden.
✅ Sollte die Begutachtung erst nach Ablauf der 4 Monate erfolgen, kann dies zu hohen Strafen führen (siehe nächste Abschnitte).
Gesetzliche Grundlage:
Die Toleranzfrist ist im Kraftfahrgesetz 1967 (KFG §57a Abs. 4) geregelt und wird in den offiziellen Informationen des ÖAMTC und ARBÖ bestätigt.
Konsequenzen bei Überschreitung der Toleranzfrist
Rechtliche Folgen
Sobald die 4-monatige Toleranzfrist überschritten ist, gelten strengere gesetzliche Regelungen. Das Fahren mit einem abgelaufenen Pickerl kann in Österreich mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Geldstrafen und Sanktionen
Laut §57a des Kraftfahrgesetzes (KFG) drohen folgende Strafen:
- Bis zu 5.000 Euro für das Fahren ohne gültige Begutachtung (§57a KFG).
- Bis zu 10.000 Euro, wenn das Fahrzeug schwerwiegende Mängel aufweist oder wiederholt ohne Pickerl geführt wird.
- Anordnung einer Fahrzeugstilllegung: In schwerwiegenden Fällen kann die Polizei das Fahrzeug sofort aus dem Verkehr ziehen und die Kennzeichen abnehmen.
Wer ist verantwortlich?
- Fahrzeughalter: Der Besitzer des Fahrzeugs trägt die Hauptverantwortung und muss sicherstellen, dass das Pickerl rechtzeitig erneuert wird.
- Fahrer: Auch wer ein fremdes Fahrzeug fährt, kann mit einer Strafe belegt werden, wenn er wissentlich mit einem abgelaufenen Pickerl unterwegs ist.
Strengere Maßnahmen bei gewerblichen Fahrzeugen
- Taxis, Mietwagen und LKWs unterliegen strikteren Vorschriften.
- Unternehmen, die ihre Fahrzeuge ohne gültiges Pickerl im Straßenverkehr betreiben, können mit zusätzlichen Verwaltungsstrafen belegt werden.
Auswirkungen auf die Versicherung
Ein abgelaufenes Pickerl kann erhebliche Folgen für den Versicherungsschutz haben. Versicherungen verlangen, dass Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen – ein abgelaufenes Pickerl kann als Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.
Welche Risiken gibt es?
- Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Grundsätzlich bleibt die gesetzliche Haftpflichtversicherung bestehen.
- Allerdings kann die Versicherung den Fahrzeughalter in Regress nehmen, wenn ein Unfall aufgrund technischer Mängel passiert, die bei einer rechtzeitigen Pickerl-Überprüfung aufgefallen wären.
- Kaskoversicherung:
- Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann die Versicherung die Schadensübernahme verweigern.
- Besonders bei schwerwiegenden technischen Mängeln, die für den Unfall ursächlich sind (z. B. defekte Bremsen), ist eine Leistungsablehnung sehr wahrscheinlich.
Was passiert bei einem Unfall mit Personenschaden?
- Sollte das Fahrzeug ohne gültiges Pickerl einen Unfall verursachen, kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
- In Extremfällen kann es zu einer gerichtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Gefährdung kommen.
Fahrten ins Ausland mit abgelaufenem Pickerl
Die in Österreich geltende 4-monatige Toleranzfrist nach Ablauf des §57a-Pickerls ist nicht in allen Ländern anerkannt. Wer mit einem abgelaufenen Pickerl ins Ausland fährt, riskiert hohe Geldstrafen oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs. Besonders streng sind die Vorschriften in einigen beliebten Reiseländern wie Italien, Ungarn, Kroatien und Slowenien.
Anerkennung der österreichischen Toleranzfrist im Ausland
Auch wenn das Pickerl überziehen in Österreich für maximal vier Monate erlaubt ist, wird diese Regelung in vielen anderen Ländern nicht akzeptiert. Das bedeutet:
- Sofortige Strafen: In Ländern wie Italien, Ungarn oder Kroatien drohen hohe Geldstrafen, wenn das Pickerl nicht mehr gültig ist.
- Stilllegung des Fahrzeugs: In manchen Fällen können die Behörden das Fahrzeug stilllegen oder die Weiterfahrt untersagen.
- Probleme bei Verkehrskontrollen: Polizisten im Ausland kennen die österreichische Regelung oft nicht und verhängen trotzdem Strafen.
Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte sicherstellen, dass das Pickerl gültig ist, um Probleme zu vermeiden.
Länder mit strikteren Regelungen
In einigen europäischen Ländern gibt es strengere Kontrollen und wenig Toleranz für abgelaufene Fahrzeugüberprüfungen:
- 🇮🇹 Italien: Strenge Verkehrskontrollen, hohe Strafen, Stilllegung möglich.
- 🇭🇺 Ungarn: Geldstrafen und Risiko der sofortigen Stilllegung.
- 🇭🇷 Kroatien: Strafen von mehreren hundert Euro sind möglich.
- 🇸🇮 Slowenien: Pickerl wird genau kontrolliert, hohe Strafen.
Tipps für Autofahrer:
✔ Vor einer Reise ins Ausland sicherstellen, dass das Pickerl nicht abgelaufen ist.
✔ Falls das Pickerl überzogen wurde, die Begutachtung vor der Fahrt erneuern.
✔ Falls notwendig, eine offizielle Bestätigung über die österreichische Toleranzregelung mitführen (z. B. von ÖAMTC oder ARBÖ).
Da die gesetzlichen Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind, ist es immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und das Pickerl rechtzeitig zu erneuern.